Abfallarten: Übersicht und Besonderheiten bei der Entsorgung

Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen zu den wichtigsten Abfallarten und den dazu passenden Containern. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, wie Sie Ihre Abfälle entsorgen können, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne in einem individuellen und kostenlosen Erstgespräch.


Altpapier - PPK, Papier, Pappe und Kartonagen (AVV 150101)

Was darf hinein?

In einem Container für Altpapier dürfen nur saubere und trockene Altpapiere sowie Pappen entsorgt werden. Hierzu zählen Verpackungen/ Kartons, aber auch Verschnitte bzw. Andrucke aus der Papierverarbeitung oder von Druckereien. Derartige Abfälle können Sie lose, in Ballen oder auf Rollen bei uns abgeben. Je nach Qualität und Menge der Papierabfälle wird dann die Vergütung bestimmt.

Was darf nicht hinein?

In den Altpapier-Container dürfen keine Kunststoffe, Tapeten und andere Anhaftungen hinein. Auch Verbundmaterialien (z. B. Papier mit Kunststoff) dürfen nicht mit den normalen Papierabfällen vermischt werden.

Gängige Behältersysteme für Altpapier

  • alle Umleerbehältersysteme
  • alle Absetzmulden
  • Abrollcontainer
  • stationäre Verdichtungstechnik
  • alle Selbstpresscontaine

Verpackungsfolien aus PE
(AVV 150102)

Was darf hinein?

Wenn Sie einen Container für Verpackungsfolien aus PE befüllen, sollten Sie darauf achten, dass Sie ausschließlich saubere und trockene Verpackungsfolien hineinwerfen. Ob bunt oder transparent - Sie können Ihre Verpackungsfolien aus Polyethylen mit einem unserer Container sammeln und entsorgen. Abhängig von der Qualität und Menge bemisst sich die anschließende Vergütung.

Was darf nicht hinein?

Kunststoffe, Umreifungsbänder, Verbundfolien, landwirtschaftliche Folien, PVC-Folien oder DSD-Foliengemische dürfen nicht zusammen mit PE-Verpackungsfolien entsorgt werden.

Gängige Behältersysteme für Verpackungsfolien aus PE

  • alle Umleerbehältersysteme
  • alle Absetzmulden
  • Abrollcontainer
  • stationäre Verdichtungstechnik
  • alle Selbstpresscontainer

Bauschutt
(AVV 170107)

Was darf hinein?

Ein Bauschuttcontainer ist für verwertbare, mineralische Abfälle bestimmt. Sie können hier Mauerwerk, Beton, Ziegel, Putzreste, Fliesen und Keramik entsorgen. Auch Gemische der eben genannten Abfälle dürfen hineingeworfen werden. Die maximale Kantenlänge beträgt dabei 80 cm.

Was darf nicht hinein?

Folgende Abfälle dürfen auf keinen Fall mit in den Container für Bauschutt rein: Kunststoffe, Tapeten, Holzreste, Dämmstoffe, Porenbeton, Rigips, Sonderabfälle, Asbest.

Wichtig: Eine Bauschuttentsorgung erfolgt bei Karl-Weber nur auf Anfrage und mit besonderen Konditionen.

Gängige Behältersysteme für Bauschutt

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 7 cbm
  • Abrollcontainer bis 10 cbm

Bodenaushub/Erde
(AVV 170504)

Was darf hinein?

Zu den Abfällen der o.g. Fraktion gehört ein nicht belasteter Bodenaushub, der frei von Verschmutzungen ist. Gemeint sind naturbelassene oder bereits verwendete Erde, Sand und kleine Mengen an natürlichen Steinen (entsprechend der LAGA Zuordnung < Z 1.2).

Was darf nicht hinein?

 

Eine Vermischung mit Bauschutt, organischen Abfällen, Wurzelstöcken und Holz führt zu unnötigen Mehrkosten. Deshalb sollten derartige Abfälle nicht mit Erde/ Bodenaushub zusammen gesammelt und entsorgt werden.

 

Gängige Behältersysteme für Bodenaushub/ Erde

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 7 cbm
  • Abrollcontainer bis 10 cbm

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
(AVV 170904)

Was darf hinein?

Möchten Sie Gemische aus Bau- und Abbruchabfällen entsorgen? Dann sind Sie hier richtig. Mit uns entsorgen Sie problemlos gemischte Abfälle, bestehend aus Holzresten, Kunststoffen, Gips, Tapeten, Porenbeton, Metall/ Schrott mit mineralischen Anteilen, Bauschutt mit Erdresten sowie Papier/Pappe und Folie.

Was darf nicht hinein?

Beachten Sie, dass folgende Abfälle nicht in den Container hinein dürfen:

  • Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) wie z. B. künstliche Mineralfasern, Asbest, imprägnierte Außenhölzer, Lacke und Farben.
  • Lebensmittelabfälle, gefüllte Konservendosen, Kühlschränke.

 

Gängige Behältersysteme für gemischte Bau- und Abbruchabfälle

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 10 cbm
  • Container für gemischte Bau-Abbruchabfälle
  • Abrollcontainer bis 36 cbm

Gemischte Verpackungen
(AVV 150106)

Was darf hinein?

Hier ist Platz für verschiedene Verpackungsmaterialien: verschmutze Folien, Kunststoff oder Papiersäcke, Kunststoffeimer, Styropor (verschmutzt und/ oder farbig), Umreifungsbänder, verschmutzte Verpackungspapiere, Holzpaletten.

Was darf nicht hinein?

Beachten Sie, dass folgende Abfälle nicht in den Container hinein dürfen:

  • Küchen- und Kantinenabfälle: Speisereste, Altglas, E-Schrott
  • Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt
  • Asbest, künstliche Mineralfaserabfälle

 

Gängige Behältersysteme

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 10 cbm
  • alle Umleerbehältersysteme (1,1 bis 4,5 cbm)
  • Abrollcontainer bis 36 cbm
  • stationäre Verdichtungstechnik
  • alle Selbstpresscontainer

Altholz Qualität A I-III
(AVV 150103; 170201; 200307)

Was darf hinein?

Für reine oder gemischte Althölzer haben wir ebenfalls die entsprechende Entsorgungslösung parat. Folgende Abfälle dürfen hier gesammelt werden: Holzpaletten, Naturholz, Spanplatten, Möbel, Kisten, Schalbretter, Obstkisten und Kanthölzer.

Was darf nicht hinein?

Behandelte, imprägnierte Außenhölzer (Fenster /Türen), Bahnschwellen, Telegraphenmasten (entspricht A IV Holz AVV 170204*)

 

Gängige Behältersysteme für Altholz Qualität A I-III

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 10 cbm
  • Abrollcontainer bis 36 cbm

Container für Baum- und Strauchschnitt
(AVV 200201)

Was darf hinein?

Gemische aus Baum- und Strauchschnitt sowie weitere Gartenabfälle wie Gras, Laub und Äste gehören in den Container für Baum- und Strauchschnitt.

Was darf nicht hinein?

Wurzeln, Boden bzw. Grassode, Erde, Bauschutt dürfen in diesen Container nicht rein.

Gängige Behältersysteme für Baum- und Strauchschnitt

  • alle Absetzmulden bis einschließlich 10 cbm
  • Abrollcontainer bis 36 cbm

 

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Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)

Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) mit besonderen gesetzlichen Vorschriften bei der Entsorgung

Vor der Entsorgung müssen zwingende Vorschriften und gesetzliche Richtlinien in der Verpackung beachtet werden. Auf Anfrage übernehmen wir für Sie die Dokumentation (Entsorgungsnachweis, eANV).

Beispiele für Sonderabfälle:

Künstliche Mineralfaserabfälle (KMF) AVV 170603*
Teerhaltige Dachpappe AVV 170301*
Teerhaltiger Straßenaufbruch AVV 170301*
Asbesthaltige Baustoffe AVV 170605*
Behandelte, imprägnierte Hölzer AVV 170204*
... und viele weitere ... ...

Sonstige Abfälle

In diesen Bereich gehören weitere Abfälle, deren getrennte Entsorgung teilweise vorgeschrieben oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Es handelt sich zumeist um Sekundärrohstoffe, die je nach Menge und Qualität vergütungswürdig sind:

Elektronikschrott ( von gewerbl. Anfallstellen ) AVV 160213,160214*,200121*,200136
Altpapier und Pappe AVV 150101, 200101
Schrotte und Metalle AVV 170407
Kunststoffe/Verpackungsfolien AVV 150102, 160119
Verpackungsstyropor (weiße Formteile) AVV 150102
Glas (Hohlglas oder Scheiben) AVV 160120,170202
Speisereste AVV 200108, 020304
Altreifen AVV 160103
Die dargestellte Auflistung diverser Abfallarten ist nur exemplarisch und bedarf zum Teil genauere Definition und Erklärung. Wenn Ihre gesuchte Abfallart nicht erwähnt wurde, können Sie sich an unsere Hotline wenden.